Stimmgutachten (z.B. für Sprechberufe und Berufsmusiker) fallen unter Zusatzleistungen, da sie nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.
Stimmgutachten (z.B. für Sprechberufe und Berufsmusiker) fallen unter Zusatzleistungen, da sie nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.